In Zeiten der Not: Informationen für das k3-Team

Vieles wird anders oder neu geregelt. Wir helfen mit Informationen und hoffentlich auch täglich neuen und besseren Nachrichten.
Hier ein paar erste Infos:

 

Haben auch Zeitarbeiter*innen ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld?
Ja, alle Regelungen des Kurzarbeitergeldes gelten auch für Beschäftigte in Zeitarbeit.

Können Arbeitnehmer*innen sich etwas zum Kurzarbeitergeld hinzuverdienen?
Das hängt davon ab, ob die zusätzliche Tätigkeit bereits vor Beantragung der Kurzarbeit bestand. Ist das nicht der Fall und wird der Nebenjob erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen, wird dieses Einkommen in voller Höhe angerechnet. Eine Ausnahme gibt es für sogenannte systemrelevante Berufsgruppen, etwa in der Logistik, in der Landwirtschaft und in den Krankenhäusern. Wird etwa ein*e Angestellte*r in einer Wäscherei in Kurzarbeit geschickt und nimmt in der verbleibenden Zeit eine Arbeit in einer Krankenhauswäscherei ein, so kann der Verdienstausfall damit ausgeglichen werden. Die Ausnahme ist befristet bis zum 31. Oktober 2020.

Haben auch Minijobber ein Anrecht auf Kurzarbeitergeld?
Nein. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld nur für die Arbeitnehmer*innen beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann deshalb kein Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Und wenn am Ende das Gehalt trotz Kurzarbeitergeld doch nicht reicht?
Auch hier will die Bundesregierung für Erleichterung sorgen. Ab dem 1. April soll die Vermögensprüfung für den Bezug des Arbeitslosengelds II (Hartz IV) für sechs Monate entfallen. Das bedeutet deutlich weniger Bürokratie für die Empfänger und einen schnelleren Erhalt der Unterstützung. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand soll wegen zu hoher Ausgaben für Wohnen in der Corona-Krise umziehen müssen.

Gibt es zusätzliche Hilfen für Familien mit geringem Einkommen?
Ab 1. April haben Familien mit kleinem Einkommen Anspruch auf zusätzlich 185 Euro pro Kind und Monat. Der „Notfall-Kiz“ ist ein Zuschlag zum Kindergeld und kann online beantragt werden. Ob und in welcher Höhe der monatliche Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder ab.

Bleibt gesund und wir alle in Kontakt zueinander! Wir wollen wissen wie es Euch geht!

 

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Ab sofort können alle Mitarbeiter der K3 Services ihre monatlichen Lohnabrechnungen downloaden. Einfach Mitarbeiter-Login anklicken und zum Portal gelangen. Und dann sicher, einfach und schnell die Dokumente downloaden!